Kündigungsfristen

Kündigungsfristen
I. Arbeitsverhältnisse(bei ordentlicher Kündigung): Gesetzlich geregelt für Arbeiter und Angestellte (Arbeitnehmer) gleichermaßen in § 622 BGB: 1. Mindestfrist: K. beträgt grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder 1. eines Kalendermonats (§ 622 I BGB). Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 III BGB). Einzelvertraglich kann eine kürzere K. ansonsten nur vereinbart werden, wenn ein Arbeitnehmer längstens für drei Monate zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist oder wenn der Arbeitgeber i.d.R. nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet (§ 622 V BGB).
- 2. Die K. verlängert sich, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen zwei Jahre bestanden hat auf einen Monat, fünf Jahre auf zwei Monate, acht Jahre auf drei Monate, zehn Jahre auf vier Monate, zwölf Jahre auf fünf Monate, 15 Jahre auf sechs Monate, 20 Jahre auf sieben Monate, jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Die gesetzliche Verlängerung der K. gilt nur für die Kündigung des Arbeitgebers.
- 3. Kürzere K. können durch Tarifvertrag vereinbart werden; im Geltungsbereich des Tarifvertrages ist eine entsprechende Vereinbarung auch zwischen nicht tarifgebundenem Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich (§ 622 IV BGB).
- 4. Eine Verlängerung der K. ist sowohl durch Einzelarbeitsvertrag ( Arbeitsvertrag) als auch durch Tarifvertrag möglich. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer darf jedoch einzelvertraglich keine längere Frist vorgesehen werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber (§ 622 VI BGB).
- 5. Ist ein Arbeitsverhältnis auf eine längere Zeit als fünf Jahre oder auf Lebenszeit eingegangen, so kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nach Ablauf von fünf Jahren mit sechsmonatiger Frist kündigen (§ 624 BGB).
- 6. Bei Insolvenz des Arbeitgebers kürzen sich vertraglich verlängerte Kündigungsfristen auf die gesetzlichen Fristen ab.
- 7. Auszubildende: Der Berufsausbildungsvertrag kann während der  Probezeit jederzeit gelöst werden. Danach nur aus  wichtigem Grund oder mit einer K. von vier Wochen, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will (§ 15 BBiG).
- 8. Für bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. schwerbehinderte Menschen, Betriebsratsmitglieder, werdende Mütter und Wöchnerinnen) besteht ein besonderer  Kündigungsschutz mit z.T. längeren K.
II. Dienstverhältnisse( Dienstvertrag): Sind diese keine Arbeitsverhältnisse im Sinn des § 622 BGB, richten sich die K. nach der zeitlichen Zahlung der Vergütung: (1) Bei Vergütung nach Tagen an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages; (2) bei Vergütung nach Wochen spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends; (3) bei Vergütung nach Monaten spätestens am fünfzehnten eines Monats für den Schluss des Monats; (4) bei Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten sechs Wochen zum Quartalsschluss; (5) wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit, wird jedoch die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch genommen, ist eine K. von zwei Wochen einzuhalten (§ 621 BGB).
III. Mietverhältnisse:Es gelten unterschiedliche Fristen je nach Mietsache (§§ 580a, 573c BGB): 1. Bei Wohnraum für den Vermieter grundsätzlich nach der Mietdauer, für den Mieter mit einer Dreimonats-Frist.
- 2. Bei beweglichen Sachen, Grundstücken und sonstigen Räumen nach Bemessung des Mietzinses mit den gesetzlichen Fristen.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kündigungsfristen im Arbeitsrecht — Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 2 Rechtslage in Österreich 3 Rechtslage in der Schweiz 4 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Kündigungsschutz — Unter Kündigungsschutz versteht man Regelungen aus dem Privatrecht, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff des Kündigungsschutzes 2 Kündigungsschutz im deutschen Mietrecht (über Wohnraum) …   Deutsch Wikipedia

  • Kündigungsschutzrecht — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Unter Kündigungsschutz versteht man diverse Regelungen aus dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitnehmerüberlassung — Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um eine Form des drittbezogenen Personaleinsatzes, infolgedessen ein Unternehmer einen Arbeitnehmer einstellt und diesen dann zum Zwecke der Arbeitsleistung einem Dritten überlässt. Niedergelegt… …   Deutsch Wikipedia

  • ANÜ — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing,… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitskräfteüberlassung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing,… …   Deutsch Wikipedia

  • Geldmarktkonto — Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, über dessen Guthaben der Kontoinhaber täglich verfügen kann. Kündigungsfristen gibt es im Gegensatz zum Sparbuch nicht. Die tägliche Verfügbarkeit, die Verzinsung, und der Wegfall von Kündigungsfristen …   Deutsch Wikipedia

  • Kündigung (Arbeitsrecht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit einer der Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden (Arbeitsrecht) …   Deutsch Wikipedia

  • Leiharbeit — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing,… …   Deutsch Wikipedia

  • Leiharbeiter — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing,… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”